Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB (Stand März 2019)

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vertrags-beziehungen jedweder Art sowie sonstige Leistungen der ArcMind Technologies GmbH (nachfolgend: ArcMind) und deren Kunden in den Bereichen Entwicklung und Überlassung von Software. Sie gelten ferner für Geschäftsbeziehungen, die die Benutzung, Schulung und sonstige Dienstleistungen von ArcMind zum Gegenstand haben, soweit ArcMind nicht in einer Individualvereinbarung mit den Kunden etwas anderes vereinbart.
Die Bedingungen werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung anerkannt.
Sie gelten nicht im Verhältnis zu Verbrauchern im Sinne des § 13 AGB.
Eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden im Sinne der §§ 305 ff. BGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.     Vertragsabschluss

Die Angebote von ArcMind sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrags-verhältnis mit dem Kunden kommt erst durch die Annahmeerklärung (auch in Form von E-Mail oder Fax) von ArcMind oder durch Erbringung der Leistung zustande.
Lieferung und Rechnung gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
Angaben zum Liefer- und Leistungszeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens ArcMind schriftlich als verbindlich zugesagt.
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ArcMind sind nicht berechtigt, Neben-abreden zu treffen oder Eigenschaften zuzusichern, die nicht schriftlich nieder-gelegt sind.
Für die Erstellung von Software, Beratung, Wartung und andere Dienstleistungen werden jeweils gesonderte Verträge geschlossen, die unabhängig voneinander bestehen und Bestand haben.

3.     Vertragsgegenstand

3.1.       Softwareverträge / Nutzungsrechte

Gegenstand ist die Überlassung von Standardsoftware oder speziell erstellter Individualsoftware sowie die dazugehörige Dokumentation entsprechend vertraglicher Festlegung zur Nutzung.
Installation, Verbesserung und Weiterentwicklung der von ArcMind gelieferten Software ist nicht geschuldet, diese Dienstleistungen sind in separaten Verträgen zu regeln.
ArcMind räumt dem Kunden ein nicht übertragbares Recht für die vertraglich bestimmten oder von ArcMind schriftlich freigegebenen Systemplattformen und Anzahl von Nutzern ein. Das Nutzungsrecht erstreckt sich vorbehaltlich einer anderen Regelung nur auf den Gebrauch auf der kundeneigenen Anlage. Mehrplatznutzungen sind nur gemäß vereinbarter Zahl der Arbeitsplätze zulässig. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms. Teilleistungen ArcMinds sind im zumutbaren Rahmen gestattet.
ArcMind darf die Leistung aufgrund eigener Forschung und technischer Erkenntnisse ändern, wenn dadurch die vertraglich festgelegte Zielsetzung und Funktionalität des Vertragsproduktes nicht beeinträchtigt wird.
Der Kunde kann sich auf seine Kosten eine Kopie für Sicherungs- und Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche anfertigen. Die von ArcMind gelieferte Software darf vorbehaltlich § 69 e UrhG nicht zurückentwickelt, dekompiliert oder entassembliert werden. Eine Vervielfältigung ist ohne Zustimmung von ArcMind nicht gestattet. Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetztes ergänzende Anwendung.
Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum von ArcMind und sind rechtlich als Geschäfts-geheimnis zu werten.
Bei Vertragsverstößen, die auch nach angemessener Fristsetzung nicht abgestellt werden, kann ArcMind dem Kunden das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung entziehen.
Der Kunde ist ohne schriftliche Genehmigung nicht berechtigt, über die vertraglich vereinbarte Gestattung hinaus Kopien der mit der Lizenz überlassenen Software der ArcMind anzufertigen oder diese Software in jeglicher Form zu unterlizenzieren oder in nicht durch die ArcMind gestatteter Weise Dritten zumindest zu gewerblichen Zwecken zur Verfügung zu stellen.
Nach Ende der eingeräumten Nutzungsdauer darf die Software nicht länger betrieben werden, sondern muss vollständig vom System des Kunden entfernt und nebst sämtlichen Duplikationen wieder an die ArcMind zurückgegeben werden.

3.2.       Dienstleistungsverträge

ArcMind erbringt aufgrund gesonderter Verträge mit dem Kunden Beratung, Schulung, Wartung und weitere Dienstleistungen auf die diese Bedingungen ebenfalls Anwendung finden.
ArcMind schuldet nur die ausdrücklich und schriftlich übernommenen Dienstleistungen, wobei sich Termine, Arbeitszeit, Arbeitsort und Inhalt der Leistung / bzw. Vergütung nach der jeweiligen Zusatzregelung richten. Der Kunde ermöglicht die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, in dem er ArcMind den Zugang zu seiner Infrastruktur gewährt.

4.     Vergütung / Zahlungsbedingungen

Angebotene Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, falls anfallend. ArcMind ist berechtigt, anfallende Kosten für Porto, Verpackung, Versicherung, Reise und sonstige Spesen gesondert zu berechnen. Zahlungen sind grundsätzlich bei Rechnungsstellung, spätestens nach 14 Tagen gemäß Rechnungsdatum fällig.
Die Zurückbehaltung oder Abrechnung von Zahlungen aufgrund ggf. vorhandener Gegenforderungen sind nur zulässig, nachdem die Gegenansprüche als unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.

5.     Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde schafft umfassend und unentgeltlich die technischen und betrieblichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung durch ArcMind.
Soweit für die Erbringung der Leistung von ArcMind notwendig, stellt der Kunde insbesondere Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, an Spezifikationen und Tests mitzuwirken und ArcMind die zur Leistungserbringungen notwendigen Informationen mitzuteilen.
Die Mitwirkungspflicht ist wesentlicher Vertragsbestandteil. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist ArcMind unter Beibehaltung des Vergütungsanspruches nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.

6.     Gewährleistung

Der Kunde hat das Vertragsprodukt unverzüglich nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu untersuchen.
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel innerhalb von 2 Wochen nach erstmaligem Erkennen schriftlich zu rügen und dabei anzugeben und zu beschreiben, wie sich der Mangel jeweils darstellt, welche Auswirkungen er hat und unter welchen Umständen er auftritt.
Bei berechtigter Mängelrüge kann ArcMind zunächst nacherfüllen. Danach hat ArcMind die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
Bei nur geringfügigen Mängeln, die den Gebrauch der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden. Er hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder durch Dritte die gelieferten Produkte oder Dienstleistungen verhindert.
Der Kunde zahlt ArcMind eine Aufwandsentschädigung in Höhe der üblichen Vergütung, wenn sich ergibt, dass der behauptete Mangel nicht der Gewährleistungspflicht von ArcMind zuzuordnen ist.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so zahlt er ArcMind für die Zeit bis zum Rücktrittszeitpunkt ein angemessenes Nutzungsentgelt.
Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung und Abnahme. Dabei gilt die rügenlose Entgegennahme der Leistung nach dem Ablauf von 8 Tagen als Abnahme.

7.     Haftung

Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung einer Garantie oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Soweit eine Haftung greift, ist diese – soweit gesetzlich zulässig – summenmäßig begrenzt auf die Versicherungssummen der bei ArcMind bestehenden Haftpflichtversicherung für EDV-Dienstleistungsbetriebe.
Die Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, wenn die Daten nicht ordnungsgemäß gesichert waren. Eine ordnungsgemäße Datensicherung ist dann gegeben, wenn der Kunde seine Datenbestände täglich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die in diesem Abschnitt geregelten Haftungseinschränkungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für Organe, leitende Angestellte und Erfüllungsgehilfen von ArcMind.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gelten uneingeschränkt.

8.     Eigentums-/Rechtevorbehalt

ArcMind behält sich das Eigentum an den gelieferten Datenträgern, der Software und sonstigen Dokumentationen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Leistung bestehender Forderungen aus den Vertragsverhältnissen zwischen ArcMind und dem Kunden vor.
ArcMind bleibt – vorbehaltlich einer anderen Regelung – Inhaberin sämtlicher Urheberrechte, insbesondere auch an Aufzeichnungen und Unterlagen.
Sollte ein Dritter dem Kunden gegenüber der Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Software geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, ArcMind unverzüglich zu verständigen.
ArcMind entscheidet dann in Abstimmung mit dem Kunden über rechtliche Abwehrmaßnahmen.

9.     Datenschutz

Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Firmen- bzw. personenbezogener Daten zum Zwecke der Auftragserledigung ausdrücklich zu. Die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden beachtet.

10.   Veranstaltungen

Für alle Seminar- und Webinar Veranstaltungen gilt, dass eine Aufzeichnung einer Veranstaltung in Audio oder Video bzw. durch Screenshots ohne Genehmigung von ArcMind nicht zulässig ist. Soweit im Rahmen oder nach einer Veranstaltung Unterlagen zugänglich gemacht werden, sind sie, soweit keine andere Festlegung bei Zugänglichmachung erfolgt, nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt.
Die Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen und Webinaren kann vom Eingang der Zahlung bei ArcMind abhängig gemacht werden, dabei ist die Zahlungsweise maßgeblich, die in der Ankündigung des Seminars festgelegt wurde. Die Zahlung muss mindestens fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein.
Für kostenpflichtige Webinare gilt zusätzlich, dass die Teilnehmergebühr zurückerstattet wird, wenn der Teilnehmer aus technischen Gründen nicht am Webinar teilnehmen kann (z.B. Computerprogramm startet nicht, Übertragung von Ton funktioniert nicht, Bildschirm friert ein). Soweit ein Teilnehmer während eines Webinars keine technischen Probleme mitteilt und die Aufzeichnung solche Meldungen auch nicht erkennen lässt, gilt die Teilnahme als erfolgt. ArcMind kann dem Teilnehmer, der aus technischen Gründen nicht teilnehmen konnte, als Ersatz zum Webinar einen alternativen Termin oder ggf. eine Aufzeichnung anbieten.

11.   Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte

Änderungen der Preise für im Rahmen eines laufenden Vertragsverhältnisses von ArcMind zu erbringenden Leistungen werden dem Kunden rechtzeitig in Textform (z.b schriftlich, per E-Mail oder Fax) vor der Änderung mitgeteilt. Der Kunde kann dieser Änderung widersprechen, es sei denn, es handelt sich um eine Preissenkung oder eine Preiserhöhung, die innerhalb eines Jahres nicht mehr als 3% des Preises für die betroffene Leistung beträgt.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden dem Kunden rechtzeitig in Textform vor der Änderung mitgeteilt. Der Kunde kann einer solchen Änderung widersprechen.
Der Kunde hat seinen Widerspruch gegenüber ArcMind in Textform und innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung über eine Preisanpassung oder einer AGB-Änderung zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei ArcMind eingeht. Sofern der Kunde nicht form- und fristgerecht widerspricht, gilt die Preisanpassung oder die Änderung der AGB als angenommen und genehmigt. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung oder der Änderung der AGB form- und fristgerecht, besteht der Vertrag unverändert fort. ArcMind hat in diesem Fall das Recht, die auf den Vertrag bezogene Leistung, die von der AGB Änderung bzw. der Preiserhöhung erfasst ist, mit einer Frist von vier Wochen durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden außerordentlich zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag für ArcMind wirtschaftlich oder technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.

12.   Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und der abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung bzw. Aufhebung dieser Schriftformvereinbarung.
Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung von ArcMind berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis Dritten zu übertragen. ArcMind behält sich das Recht vor, Leistungen auf Vereinbarungen zwischen ArcMind und dem Kunden auf Dritte zu übertragen, wobei ArcMind die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden gewährleistet.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen ArcMind und dem Kunden ist Essen.
Erfüllungsort ist Essen.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung